Grillen gehört zu einer der Lieblingsbeschäftigung der Deutschen und in vielen Gärten wird an warmen Sommertagen wieder der Grill angeschmissen. Doch leider passiert es nicht selten, dass die Nachbarn sich vom Qualm des Grills oder vom Lärm der Grillparty gestört fühlen.
Was ist also erlaubt und wie oft darf man im eigenen Garten grillen? Wie hoch sind die Strafen, wenn man sich nicht an die Regeln hält? Hier ist ein kleiner Ratschlag von mir… ¯\_(ツ)_/¯
Grillen im eigenen Garten
Auf dem eigenen Grundstück kann man ungestört und ohne Einschränkungen grillen. Doch stimmt das wirklich? Was passiert, wenn der Qualm zu den Nachbar zieht und diese sich davon gestört fühlen?
Für Hausbesitzer sind die Regeln meist entspannter: Ein Gesetz, wie oft man als Hausbesitzer grillen darf, gibt es nicht. Sie sollten jedoch trotzdem darauf achten, Ihre Nachbarn durch das Grillen nicht allzu oft zu stören.
Darüber hinaus gibt es auch kein generelles Grillverbot. Genauso wenig gibt es aber auch keine allgemeine Grillerlaubnis. Ein gelegentliches Grillen im Garten sollte also vom Nachbarn geduldet werden. Jedoch muss man bei wesentlichen Beeinträchtigung der Nachbarn durch das Grillen mit Strafen oder sogar einem Grillverbot rechnen.
Streitigkeiten mit dem Nachbarn könnten im schlimmsten Fall vor Gericht enden. Zunächst wird meist ein Gespräch aufgesucht, der nächste Schritt könnte ein Anruf bei der Polizei oder eine Unterlassungserklärung sein. Als letzten Schritt wird ein Anwalt zu Rate gezogen.
Der Richter entscheidet dann im Einzelfall, wie oft gegrillt werden darf oder ob sogar ein Grillverbot verhängt werden soll. Da Gerichtskosten sehr teuer werden können, sollten Sie versuchen dies zu vermeiden.
Bei Grillpartys sollte man sich an die gesetzlichen Vorschriften halten und nach 22 Uhr keine Lärmbelästigung verursachen. Nach 22 Uhr sollten Sie die Party nach drinnen verlagern und keine laute Musik spielen.
Um die Nachbarn zu schützen, sollten Sie Ihren Grill so weit wie möglich vom Nachbargrundstück entfernt stellen und darauf achten, dass der Qualm nicht in das Nachbarhaus zieht.
Wie oft darf man als Mieter grillen?
Die Regeln für Vermieter sind natürlich etwas strenger als die für Eigenheimbesitzer. In der Hausordnung oder im Mietvertrag kann das Grillen auf dem Mietobjekt durch den Vermieter untersagt sein.
In manchen Fällen wird das Grillen auf Elektro- und Gasgrills genehmigt. Wie oft man als Mieter grillen darf, ist nicht einheitlich geregelt. Trotzdem sollte man darauf achten, dass man sich an die Hausordnung hält, da Sie sonst mit einer Abmahnung oder schlimmstenfalls mit einer Mietkündigung rechnen müssen.
In manchen Bundesländern, so wie zum Beispiel in Bonn, ist der Vermieter sogar dazu verpflichtet, dass Grillen nur einmal pro Monat zuzulassen. Zusätzlich müssen Grillpartys 48 Stunden vorher angemeldet werden.
Auch die Zeiten können rechtlich vorgeschrieben sein. Das Amtsgericht Berlin-Schönefeld entschied, dass das Grillen 20 bis 25 Mal im Jahr erlaubt ist bis 21 Uhr. In Aachen darf bis 22.30 Uhr gegrillt werden und in Oldenburg darf man bis 24 Uhr grillen, aber nur 4 Mal pro Jahr.
Grillen auf dem Balkon
In Wohnanlagen ist das Grillen meist schwierig, da man sich in unmittelbarer Nähe zu den Nachbarn befindet. In den meisten Hausordnungen wird das Grillen auf Holzkohlegrills verboten, da die Nachbarn sich zu sehr vom Qualm gestört fühlen würden.
Elektro- oder Gasgrills können erlaubt sein, allerdings sollten Sie darauf achten, Ihre Nachbarn nicht zu oft durch den Geruch zu belästigen. Fragen Sie am besten bei Unklarheiten Ihren Vermieter.
Welche Strafen sind möglich?
Zunächst kommt es zu Hinweisen durch den Vermieter, es kann jedoch auch zu Verwarnungen, Bußgeldern oder Kündigung des Mietvertrags führen.
Wenn der Qualm beim Grillen im Garten in die Wohn- und Schlafräume der Nachbarn zieht, ist ein Bußgeld von rund 100 Euro möglich. Für Lärmbelästigungen während der Ruhezeit können es sogar bis zu 5000 Euro werden.
Wie kann ich Streit mit den Nachbarn vermeiden und was muss ich beim Grillen beachten?
- Halten Sie sich an die gesetzlichen Vorschriften und vermeiden Sie jegliche Lärmbelästigung nach 22 Uhr
- Stellen Sie Ihren Grill so weit wie möglich vom Nachbargrundstück entfernt
- Lesen Sie in Ihrem Mietvertrag nach, ob das Grillen auf dem Mietobjekt erlaubt ist oder nicht
- Benutzen Sie keinen Holzkohlegrill auf Balkonen
- Kündigen Sie Grillpartys bei Ihrem Nachbar vorher an
- Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und vermeiden Sie zu häufiges Grillen